MIGRÄNE- UND KOPFSCHMERZKOMPAKTKUR

DES KNEIPP-HEILBADS BAD ENDBACH

Migräne KompaktkurMigräne Kompaktkur

Therapiekonzept

Gesetz geändert: Kompaktkur künftig ohne Urlaubsverzicht

Kompaktkur

Für den Verlauf einer ambulanten Badekur besteht Lohnfortzahlungspflicht.

Die meisten Patienten glauben, sie müssten als Beschäftigte für eine ambulante Kur, wie zum Beispiel eine dreiwöchige Migräne - Kompaktkur, Teile ihres Jahresurlaubs opfern.

Dies ist jedoch nicht der Fall:

Nach der Neufassung des Entgeltfortzahlungs-gesetzes vom 01.07. 2001 ist nämlich die Beschränkung der Lohnfortzahlung auf stationäre Kuren (Sanatoriumskuren) gestrichen worden und gilt somit auch für ambulante Kuren!!

Allerdings gehen Arbeitgeber, Krankenkassen-mitarbeiter und selbst Angestellte in den Kurverwaltungen zum größten Teil noch immer von der alten Regelung aus und sind über die aktuelle Gesetzesfassung nicht unterrichtet worden.

Nach dem alten Entgeldfortzahlungsgesetz mussten Kurpatienten noch für eine Kompaktkur Urlaubstage opfern. Dies hat sich seit der Neufassung vom 01.07.2001 geändert!

Artikel aus dem Hinterländer Anzeiger

"Schneller als erwartet haben sich nach Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung die Dinge in Sachen ambulante Kompaktkur zum Besseren gewandelt. Wer eine ambulante Kompaktkur nach den einschlägigen Vorschriften macht, der muss dafür nicht mehr teile seines Urlaubs opfern.

Zum 1.Juli 2001 sei das Entgeldfortzahlungsgesetz geändert worden, berichtete ein Sprecher der Bonner Behörde auf Anfrage dieser Zeitung. Und darin sei die Beschränkung der Lohnfortzahlung auf stationäre Kuren gestrichen worden.

Dieser Beschränkung und die damit verbundenen Nachteile für Patienten, die solche auch in Bad Endbach angebotenen Kompaktkuren absolvieren, hatte Bürgermeister Jochen Becker (parteilos) zum Anlass genommen bei Ministerien und Politikern auf Abhilfe zu drängen. Schließlich, so seine Argumente, hätten Kurorte und Leistungserbringer für diese bundesweite anerkannte, kostengünstige und sehr erfolgreichen Kuren einigen Aufwand getrieben. Sie hätten sich damit an die veränderten Zielvorstellungen in der Gesundheitspolitik angepasst, müssen aber erleben, dass ihre Bemühungen durch ungerechte Lastenverteilung in ihr Gegenteil verkehrt würden.

Die neue Gesetzeslage erfuhr der Bürgermeister im Gespräch mit dieser Zeitung. Seine Schreiben an Behörden und Politiker, so berichtete er, seien noch nicht beantwortet worden. Sein Kommentar: "Ich kann es kaum glauben und suche noch den Pferdefuß daran. Wenn es aber wirklich so ist, dass die ambulante der stationären Kur bei gleicher medizinischer Qualität gleichgestellt ist, dann ist meine Forderung erfüllt." Die neue Entwicklung könne für die Kurorte eine große Chance sein, urteilte er abschließend.

In Bad Endbach wird eine ambulante Kompaktkur gegen Migräne und chronische Kopfschmerzen angeboten. Immer wieder hatten Patienten beklagt, dass sie dafür Urlaubstage opfern müssen, obwohl die Anwendungen und Sitzungen genauso intensiv sind wie bei einer stationären Kur!

April 2009:
Dem Gesetz nach sind ambulante Badekur und Sanatoriumskur seit Juli 2001 gleichgestellt. Ist der Kurteilnehmer von seinem Haus- oder Facharzt vor Kurbeginn bereits (kurfähig!) krankgeschrieben, so kann die Arbeitsunfähigkeit bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeitsgründe über die Kur hinweg fortgeführt werden. Unter diesen Voraussetzungen bleibt der Kurgast also im Krankenstand.